Hamburg (ots) – Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Die MK-Kliniken hatten am 16.11.2017 einen wichtigen Sieg gegen den Sender von “Team Wallraff” errungen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter stellten auch fest, dass RTL den MK-Kliniken dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG Köln 15 U 187/16). Mit dem Beschluss des BGH ist das Berufungsurteil des OLG Köln vom 16.11.2017 nun rechtskräftig.

Im Streit um die Team-Wallraff-Berichterstattung konnten die MK-Kliniken vor dem Oberlandesgericht Köln im vergangenen Jahr einen wichtigen Sieg erringen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter entschieden auch, dass RTL den MK-Kliniken zu Schadensersatz verpflichtet sind. (OLG Köln 15 U 187/16).

Die Richter des OLG Köln hatten damals zum Verfahren der MK-Kliniken AG (früher Marseille-Kliniken AG) gegen RTL wegen einer Reportage über eine Einrichtung in Berlin-Kreuzberg geurteilt. Das OLG hat die erstinstanzliche Entscheidung zu Gunsten der MK-Kliniken abgeändert und damit deren Berufung zum Teil stattgegeben. Die Berufung der Gegenseite wurde zurückgewiesen. Eine Revision wurde von den Richtern nicht zugelassen. Dagegen legte RTL eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, die nun vom BGH zurückgewiesen wurde.

In seinem Urteil verboten die Richter des OLG Köln nicht nur eine weitere Passage der Berichterstattung, sondern sie gingen noch ein ganzes Stück weiter und verpflichteten RTL nun auch (dem Grunde nach) auf Schadensersatz, was für den Kölner Privatsender teuer werden könnte.

Zitat aus dem OLG-Urteil: “Zudem wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die Veröffentlichung und/oder Verbreitung von dieser durch das angefochtene Urteil untersagte Äußerungen entstanden ist und/oder entstehen wird.”

Zum Hintergrund: RTL / Team Wallraff hatte im Zuge einer Reportage über Pflegeheime heimliche Aufnahmen gemacht und dabei u.a. eine halbnackte, hilfsbedürftige Seniorin gefilmt und einem Millionenpublikum präsentiert. Dagegen und gegen verschiedene Vorwürfe in der streitgegenständlichen Reportage haben sich die Betreiber des Pflegehauses Kreuzberg (MK-Kliniken) erfolgreich gerichtlich gewehrt.RTL ließ nach dem vor den Kölner Gerichten verhandelten Beitrag gleich drei weitere Reportagen über Pflegeeinrichtungen der MK-Kliniken fertigen. Insgesamt hat RTL also vier Mal (dreimal “Team Wallraff”, einmal “Extra”) über Einrichtungen der MK-Kliniken berichtet. In allen vier Fällen haben die Gerichte dem Kölner Privatsender (“Bauer sucht Frau”, “Adam sucht Eva”) eklatante Fehler beim journalistischen Handwerk bestätigt mit der Folge, dass alle vier Beiträge, so wie ursprünglich gesendet, nicht weiterverbreitet werden dürfen.