ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Die ordentliche Hauptversammlung der MK-Kliniken AG findet am Donnerstag, den 6. August 2020, ab 08.30 Uhr (MESZ), statt.

Diese Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Die Einladung zu dieser Hauptversammlung wurde am 15. Juli 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Einzusehen unter www.Bundesanzeiger.de, Suchbegriff: MK-Kliniken.

 

Folgende Gegenanträge wurden eingereicht:

Gegenantrag A)

 

30.07.2020

Dr. Manfred Bayerlein

Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3, Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Tagesordnungspunkt 3, der für den 06.08.2020 anberaumten Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019, stelle ich folgenden Gegenantrag:Die MK-Kliniken AG war in 2019 wiederum sehr erfolgreich. Das Unternehmen zieht sich jedoch mehr und mehr aus seinem ursprünglichen Pflegegeschäft zurück und erzielte dadurch im Geschäftsjahr 2019 einen Konzernjahresüberschuss von über 134,7 Mio. €. Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2019 war mit 80,7 % bereits außerordentlich hoch. Zum 31.12.2019 betrug das Guthaben bei Kreditinstituten über 377,6 Mio. €.Die Neuausrichtung des Konzerns auf das Vermieten von Flugzeugen und Feederschiffen erscheint in Anbetracht der Covid-19-Krise und deren Folgen auf mittlere Sicht leider wenig erfolgversprechend. 

Daher beantrage ich für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 10 € pro Aktie auszuschütten, anstatt Verwahrgebühren an die Banken zu entrichten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Gegenantrag B) zu TOP 3 und Gegenantrag C) zu TOP 6

31.07.2020

Estella-Maria Marseille

Gegenanträge zu TOP 3 und TOP 6 der Hauptversammlung vom 06. August 2020 der MK-Kliniken AG 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem Gesichtspunkt der Mindestdividende gemäß § 253 Abs. 1 AktG als auch der Kontinuität zu den vergangenen Jahren unterbreite ich folgenden

Gegenantrag zu TOP 3:

Aus dem Bilanzgewinn von EUR 352.405.505,32 wird ein Betrag in Höhe von EUR 2.641.100,00 zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Aktie verwendet und der danach verbleibende Betrag in Höhe von EUR 349.764.405,32 wird als Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Darüber hinaus vertrete ich die Ansicht, dass nach der langjährigen Prüfung durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Hamburg, ein Wechsel des zu bestellenden Abschlussprüfers geboten ist und unterbreite folgenden

Gegenantrag zu TOP 6:

Zum Abschlussprüfer des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 wird die Moore BRL GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg bestellt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Gegenanträge, gerne per E-Mail.

Mit besten Grüßen

 

Gegenantrag D)

31.07.2020

Andreas Schmidt

 

An die MK Kliniken

 

-Vorstand-

Gegenantrag nach § 126 AktG

Sehr geehrte Herren,

Sie haben zu einer virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am Mittwoch, dem 06.08.2020 eingeladen. Ich bin Aktionär der Gesellschaft, kann allerdings nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und meinen Gegenantrag vortragen, da die physische Präsens der Aktionäre ausgeschlossen wurde.

Dem Vorschlag der Verwaltung zu Punkt 3 der Tagesordnung „Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019“ widerspreche ich und möchte die anderen Aktionäre überzeugen, entsprechend meines Gegenantrags zu stimmen, den ich wie folgt formuliere:

Ich schlage vor den Bilanzgewinn des GJ 2019 in Höhe von EUR 352.405.505,32 wie folgt zu verwenden:

- Zahlung der gesetzlichen Mindestdividende von 4% vom Nennwert 2,83€), also 11 Cent je dividendenberechtigter Namensaktie: 13.205.500 abzüglich 3.792 eigener Aktien x 0,11€ = 1.452.187,88 EUR

- Restbetrag: Einstellung von EUR 350.953.317,44 in die Gewinnrücklage

Begründung: Vorstand und AR schlagen vor den Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Dieser Vorschlag ist schon deshalb abzulehnen, weil er rechtswidrig und anzufechten ist. Die Verwaltung ignoriert die Vorschrift des 254 AktG, der eine Zahlung einer 4% Mindestdividende vorsieht.

Auf eine solche Mindestdividende darf nur verzichtet werden, wenn der Gewinnvortrag notwendig ist, um die normale Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten. Ich kann nicht erkennen, warum die Gesellschaft in Anbetracht des dann noch vorhandenen Gewinnvortrages von 350.953.317,44 hierzu nicht in der Lage sein sollte. Ferner hat es die Gesellschaft bisher unterlassen uns darüber zu informieren welchen konkreten Zweck der Vortrag auf neue Rechnung haben soll. Ferner wurde weder im Geschäftsbericht noch in Presseverlautbarungen Erklärungen abgegeben, die die Notwendigkeit eines Gewinnvortrages rechtfertigen. Auch wurden jedwede Erklärungen unterlassen, warum den Aktionären noch nicht einmal die gesetzliche Mindestdividende ausgeschüttet werden soll.

In unserem Fall ist der Gewinnvortrag willkürlich und Gesellschaftsinteressen sind nicht konkret genannt worden. Nur die Ankündigung einer umfangreichen Kapitalerhöhung ohne konkrete Verwendung der Mittel ist hierfür nicht ausreichend konkret.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum in diesem Jahr auf die Auszahlung einer Dividende verzichtet wird.

Eine Befassung der HV mit diesem Gegenantrag vor einer Befassung mit dem Beschlussvortrag zweckmäßig und geboten. Der Gegenantrag ist der inhaltlich weitergehende Antrag. Die HV sollte deshalb zunächst über die Gewährung einer Dividende entscheiden.

 

Gegenantrag E)

03.08.2020

Markus Hoppe

An die MK Kliniken

-Vorstand-

Gegenantrag nach § 126 AktG

Sehr geehrte Herren,

Sie haben zu einer virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am Mittwoch, dem 06.08.2020 eingeladen. Ich bin Aktionär der Gesellschaft, kann allerdings nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und meinen Gegenantrag vortragen, da die physische Präsens der Aktionäre ausgeschlossen wurde.

Dem Vorschlag der Verwaltung zu Punkt 3 der Tagesordnung „Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019“

widerspreche ich und möchte die anderen Aktionäre veranlassen, entsprechend meinem Gegenantrag zu stimmen, den ich wie folgt formuliere

Ich schlage vor den Bilanzgewinn des GJ 2019 in Höhe von EUR 352.405.505,32 wie folgt zu verwenden:

  • Zahlung einer Sonderdividende von 1 € je dividendenberechtigter Namensaktie €         EUR 13.205.477
  • Restbetrag : Einstellung von EUR 339.200.028,32 in die Gewinnrücklage

Begründung: Vorstand und AR schlagen vor den Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Dieser Vorschlag ist schon deshalb abzulehnen weil er rechtswidrig und anzufechten ist. Die Verwaltung ignoriert die Vorschrift des 254 AktG der eine Zahlung einer 4 % Mindestdividende vorsieht. Auf eine solche Mindestdividende darf nur verzichtet werden, wenn der Gewinnvortrag notwendig ist um die normale Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten. Ich kann nicht erkennen, dass die Gesellschaft in Anbetracht des dann noch vorhandenen Gewinnvortrages von 339.200.028,32 hierzu nicht in der Lage sein sollte. Ferner hat es die Gesellschaft bisher unterlassen uns darüber zu informieren welchen konkreten Zweck der Vortrag auf neue Rechnung haben soll. Ferner wurde weder im Geschäftsbericht noch in Presseverlautbarungen Erklärungen abgegeben, die die Notwendigkeit eines Gewinnvortrages rechtfertigen. Auch wurden jedwede Erklärungen unterlassen, warum den Aktionären noch nicht einmal die gesetzliche Mindestdividende ausgeschüttet werden soll. In unserem Fall ist der Gewinnvortrag willkürlich und Gesellschaftsinteressen sind nicht konkret genannt worden. Nur die Ankündigung einer umfangreichen Kapitalerhöhung ohne konkrete Verwendung der Mittel ist hierfür nicht ausreichend konkret.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum in diesem Jahr auf die Auszahlung einer Dividende verzichtet wird.

Eine Befassung der HV mit diesem Gegenantrag vor einer Befassung mit dem Beschlussvortrag zweckmäßig und geboten. Der Gegenantrag ist der inhaltlich weitergehende Antrag. Die HV sollte deshalb zunächst über die Gewährung einer Dividende entscheiden den Vortrag des Bilanzgewinns beschließt.

Mit freundlichem Gruß

 

 

Für angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, in Bild und Ton live im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben, Vollmacht erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einlegen. Beachten Sie die Anmeldefrist: Donnerstag, 30. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ).

LOGIN zum passwortgeschützten Internetservice [LINK https://mkag.better-orange.de]

Sie können sich auch über den passwortgeschützten Internetservice bis zum 30. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ), für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts anmelden. Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 25. Juli 2020, 00.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt. 

Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen. Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten vom Vollmachtgeber erhält.

Alternativ können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die nachfolgenden PDF-Dokumente, insbesondere zur Anmeldung, nutzen:

Anmeldebogen

Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Vollmacht an einen Dritten

Widerruf

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