Erfolgreiche Hauptversammlung trotz versuchter Sabotage

  • 03.11.2017


Am 02.11.2017 fand die 118. Jahreshauptversammlung der MK-Kliniken AG in der Hauptverwaltung in Hamburg statt. Trotz einer versuchten Hetzkampagne eines „alten Bekannten“ mit Hilfe des ahnungslosen und schlampig-recherchierenden HANDELSBLATTs ist die einberufene Hauptversammlung mit unseren interessierten Aktionären erfolgreich vollzogen worden. Auch die Anwesenheit einiger „Berufsstörer“, im Einzelnen Bernd Günther (75), seines Zeichens Aufsichtsratsvorsitzender des Wettbewerbers Maternus Kliniken AG, konnte die Hauptversammlung nicht sabotieren.

Archivfoto: Hauptversammlung der MK-Kliniken AG am Sitz der Verwaltung in Hamburg

Mit Bernd Günther hat unser Unternehmen schon einschlägige Erfahrungen sammeln können, als er u. a. auf einer der vorhergehenden Hauptversammlungen mit Bodyguards erschien, die den Aufsichtsratsvorsitzenden schmähende Flugblätter verteilten. Hierzu gab es auch umfangreiche gerichtliche Auseinandersetzungen mit Bernd Günther, die bis vor das Oberlandesgericht Hamburg gingen. Im Zuge dessen fühlte sich sein Anwalt aus der Kanzlei des aus Funk und Fernsehen bekannten Presseanwalts Nesselhauf – nachdem der Druck im Kessel offensichtlich zu groß gewesen ist – dazu angehalten, am 23.02.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die besagt, dass Günther das „Marseille EXTRABLATT“ zukünftig nicht mehr verbreiten oder verbreiten lassen darf. Damit hat Bernd Günther die Notbremse gezogen und wir unser Klageziel erreicht.

Nichtsdestotrotz wurden auf der Hauptversammlung allen Beschlüssen stattgegeben. Das Konzernergebnis ist erfolgreich und deutlich zum Vorjahr gestiegen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende berichtete unter anderem über die Schadensersatzklagen gegen die beiden ehemaligen Vorstände Michael Thanheiser und Heinz Dieter Wopen wegen schwerer Pflichtverletzungen und Missmanagement über € 5.729.000,00, die seit 2016 (gegen Wopen seit März 2017) beim Landgericht Hamburg anhängig sind.

Zur Erinnerung: u. a. wegen gefährlicher Pflege hatte die zuständige Heimaufsicht Rhein-Kreis Neuss im September 2013 die Schließung der beiden betroffenen Einrichtungen in Meerbusch verhängt.

Beide Beklagten bestreiten die gegen sie erhobenen Ansprüche. Wir werden weiter über das Verfahren berichten.

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